Antikörpertherapien in der Migräne
Kurzbeschreibung:
Migräne ist eine der häufigsten neurologischen Erkrankungen und zeichnet sich durch starke Schmerzen sowie eine Vielzahl von Begleitsymptomen aus, darunter Übelkeit, Licht- und Lärmempfindlichkeit. Diese Symptome beeinträchtigen den Alltag der Betroffenen erheblich und führen zu sozioökonomischen Belastungen, beispielsweise durch Arbeitsausfälle oder reduzierte Produktivität. Darüber hinaus geht Migräne oft mit Komorbiditäten wie Depressionen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen einher, was die Krankheitslast zusätzlich verstärkt.
Obwohl es keine heilende Therapie für Migräne gibt, stehen heute zahlreiche Behandlungsoptionen zur Verfügung, darunter akute und präventive Ansätze. Ein bedeutender Fortschritt wurde 2018 mit der Zulassung von Antikörper-(AK-)Therapien erreicht, die gezielt auf das Calcitonin Gene-Related Peptide (CGRP) oder dessen Rezeptor (CGRP‑R) wirken. Diese Therapien bieten eine spezifische Möglichkeit zur Migräneprophylaxe. Die Fortbildung gibt einen umfassenden Überblick über die Wirkweise, zugelassene Präparate und das Sicherheitsprofil der in Deutschland zugelassenen AK-Therapien zur Migräneprophylaxe.
Autor:
Prof. Dr. med. Dr. phil. Stefan Evers
Gültigkeit: 03.02.2025 — 03.02.2026
VNR: 2760909014186530010
Sponsor: Novartis Pharma GmbH
Transparenzinformation:
Diese Fortbildung wurde von Novartis Pharma GmbH mit insgesamt 21.785,- € finanziert.
Zertifizierung: Bayerische Landesärztekammer
Punkte: 4 CME Punkte
Kategorie: I
Bearbeitungszeit: 90 Minuten
Teilnahme: kostenfrei
Fortbildungsart:
Klassische CME als PDF zum Downloaden und/oder Ausdrucken
Transparenzinformation und Offenlegung von Interessenkonflikten
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Diese Fortbildung ist frei von wirtschaftlichen/politischen Interessen Dritter und frei von kommerziellen Einflüssen.
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Interessenskonflikte:
Prof. Dr. med. Dr. phil. Stefan Evers:
- Autorenhonorar von Novartis Pharma
Begutachtung:
Diese Fortbildung wurde von zwei unabhängigen Gutachtern auf wissenschaftliche Aktualität, inhaltliche Richtigkeit und Produktneutralität geprüft. Jeder Gutachter unterzeichnet eine Konformitätserklärung.

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